Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 1. Juli 2022
Hundebetreuung mit Herz
Inh. Elke Hahn
Schubertstr. 10
35764 Sinn - Fleisbach
Tel:02772/53100
Mobile:0170/2488624
E-Mail: Hahn-Hundebetreuung@gmx.de
Krankheiten / Verletzungen
Der Hundebesitzer darf bei der Übergabe des Hundes/der Hunde der Hundebetreuung
keine versteckten Krankheiten/Verletzungen verschwiegen. Sollte der Hund während der Betreuung
mit Medikamenten versorgt werden, so muss der Hundebesitzer sicherstellen, dass diese
auch in ausreichender Menge mit übergeben werden.
Beim Auftreten einer behandlungsbedürftigen Erkrankung wird als zuständiger Tierarzt
die Tierarztpraxis Schöne in Herborn die notwendigen Maßnahmen übernehmen.
Die Art und Dauer der Behandlung während der Hundebetreuung entscheidet der Tier-
arzt zum Wohle des Hundes. Anfallende Tierarztrechnungen werden direkt auf den
Hundebesitzer ausgestellt. Die Hundebetreuung übernimmt keinerlei Vorkasse.
Bei ansteckenden bzw. schweren Erkrankungen während der Unterbringung ist die Hunde-
betreuung berechtigt, den Hund/die Hunde zu separieren soweit das möglich ist, und/oder
ggfls. den Betreuungsvertrag vorzeitig/fristlos zu kündigen. Der Hundehalter versichert,
dass der Hund/die Hunde ordnungsgemäß vor der Übergabe in die Betreuung entwurmt
wurde(n) bzw. eine Zecken- und Flohprophylaxe durchgeführt wurde.
Impfschutz
Der/die zu betreuenden Hunde werden nur mit einem gültigen Impfschutz aufge-
nommen, der noch gemäß Impfpass mindestens 4 Wochen gültig sein muss.
Es wird eine jährliche Impfung vorausgesetzt. (Ausnahme für Tollwut/alle 3 Jahre).
Der Impfpass verbleibt für die Dauer der Betreuung bei der Pflegestelle.
Haftung
Die Hundebetreuung übernimmt keine Haltung für Schäden an mitgebrachten Gegenständen
wie z. B. Hundekörbe/-wannen, Halsbänder, Hundegeschirre, Hundemarken und Hundekissen
bzw. Decken.
Der Hundehalter haftet für Schäden, die sein Hund/seine Hunde während des Betreuungszeit-
raumes verursacht. Dies betrifft Sachschäden in der Hundepension (Wohnräume) sowie im
Außenbereich. Schäden/Verletzungen, die der Hund einem anderen Hund zufügt und Personen-
schäden gegenüber der Pensionsbetreiberin oder dessen Personal gehören auch dazu. Die
Pensionsbetreiberin haftet nicht, wenn der Hund/die Hunde aus der artgerechten Unterbringung
ausbricht und infolgedessen Schäden an Dritten verursacht. Für Biss- oder sonstige Verletzungen
bzw. Parasitenbefall während der vereinbarten Gruppenhaltung übernimmt die Pensionsbetreiberin
keine Haftung.
Der Hund/die Hunde wird auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung aufgenommen und der Hundehalter
bleibt Eigentümer im Sinne von §833 BGB.
Betreuungspauschalen:
24,00 € / 1 kleiner Hund bis 35 cm Widerrist Betreuungsdauer 24 Stunden
28,00 € / 1 großer Hund ab 35 cm Widerrist Betreuungsdauer 24 Stunden
45,00 € / 2 gr. Hunde oder 2 kleine Hunde od. 1 gr. + 1 kl. Hund Betreuungsdauer 24 Stunden
20,00 € / jeder weitere Hund, großer oder kleiner Hund
3,00 € / pro angefangene Stunde/Hund Tagesbetreuung (von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr)
10,00 € Aufschlag pro Tag/Hund zur Betreuungspauschale für läufige Hündin
5,00 € Aufschlag pro Tag/Hund zur Betreuungspauschale für Betreuung in den hessischen Schulferien
10,00 € Aufschlag pro Tag/Hund zur Betreuungspauschale für markierfreudige Rüden
20,00 € Mehrpreis für 1 Fahrt zum Tierarzt
Diese Pauschalen sind für alle Hunde gültig, gleich welcher Rasse oder Aufwand.
Reservierung
Eine persönliche/schriftliche oder telefonische Reservierung des Pflegeplatzes für einen bestimmten
Zeitraum gilt als verbindlich und wird schriftlich bestätigt.
Stornierung / Rücktrittsrecht
Eine Reservierung kann bis zu 4 Wochen vor der vereinbarten Übergabe storniert werden.
Bei nicht Einhaltung dieser Frist sind die vollen Kosten der Unterbringung für die vereinbarte Zeit vom Hundehalter zu tragen.
Maßgeblich ist die Preisvereinbarung gemäß der schriftlichen Buchungsbestätigung der Hundebe-
treuung.
Kasse
Bei Übergabe des Hundes sind 50 % der Betreuungskosten fällig.
Bei Abholung des Hundes ist der Restbetrag zu zahlen
In der Schlussabrechnung sind bis dahin evtl. entstandene Mehrkosten enthalten und sind bei Abholung
des Hundes/der Hunde sofort fällig. .
Verlängerung der Betreuungszeit
Sollte der Hund/die Hunde über die vereinbarte Betreuungszeit hinaus weiter in der
Obhut von der Hundebetreuung bleiben müssen, kann der bestehende Pflegevertrag auch
telefonisch verlängert werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung der Hundebetreuung, wenn im Anschluss kein Betreuungsplatz angeboten werden kann. Alle anderen Vereinbarungen bleiben davon unberührt.
Übergabe / Abholung
Das Bringen und Abholen des Hundes/der Hunde erfolgt nur durch vorherige Absprache.
Öffnungszeiten: montags - freitags 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr / 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
samstags/sonntags u. an Feiertagen nur nach Vereinbarung
In der Zeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist generell keine Übergabe/Abholung möglich.
Unterbringung
Die Unterbringung/Betreuung erfolgt ausschl. auf dem Privatgrundstück der Hundebetreuung,
Schubertstr. 10, 35764 Sinn – Fleisbach.
Es gibt keine Zwingerhaltung sondern ausschließlich Gruppenhaltung im familiären Umfeld.
Schlaf- und Ruheplätze befinden sich ausschließlich in der Wohnung bzw. im Garten von
Elke Hahn.
Als hundegerechter Auslauf steht der Garten zur Verfügung.
Die Hunde werden 1 x am Tag für ca.1 Stunde ausgeführt, soweit der Gesundheitszustand bzw.
die Leinenführigkeit des Hundes/der Hunde das zulassen.
Futterbereitstellung
Der Hundehalter stellt bei Übergabe des Hundes/der Hunde ausreichend Futter zur Verfügung.
Haftpflichtversicherung des Hundehalters
Für durch den Hund entstandene Schäden haftet der Hundebesitzer bzw. der in der
Versicherungspolice genannte Versicherungsnehmer. Besteht keine Haftpflichtversicherung
für den Hund, kann dieser in die Hundebetreuung nicht aufgenommen werden.
Läufigkeit von Hündinnen
Da die Läufigkeit von Hündinnen zeitlich nicht genau bestimmt werden kann, übernehmen wir
keine Haftung für Deckschäden während der vereinbarten Betreuungszeit. Durch den dadurch ent-
standenen Mehraufwand für separate Haltung einer läufigen Hündin und erhöhte Hygienemaßnahmen
berechnen wir einen Aufschlag pro Tag/Hund von 10,00 € zu der vereinbarten Betreuungspauschale.
Entwurmung
Nachweis über die Entwurmung des Hundes, der bei Übergabe nicht älter als 4 Wochen sein sollte.
Parasiten – Schutz (Zecken/Flöhe)
Bei Übergabe muss der Hund mit einem Spot-on-Präparat behandelt worden sein. Eine kostenpflichtige Verabreichung durch den zuständigen Tierarzt ist nach Absprache mit dem Hundehalter möglich.
Die Mehrkosten (dazu gehört eine Fahrtkostenpauschale von 20,00 €) sind bei der Schlussrechnung/Abholung des Hundes/der Hunde fällig.
Der Hundehalter versichert in Notfällen telefonisch erreichbar zu sein, bzw. eine Ersatzperson zu
nennen, die den Hund/die Hunde ggfls. bei der Hundebetreuung abholt und weiter betreut.
S o n d e r v e r e i n b a r u n g e n
Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt bzw. die Aufenthaltsdauer nicht verlängert, ist die Hundebe-
treuung berechtigt, den Hund/die Hunde nach einer Übergangszeit von 8 Tagen in einem Tierheim/Tierschutz unterzu-
bringen. Dadurch der Hundebetreuung entstehenden Kosten (Zeitaufwand/Fahrtkosten) werden dem Hundehalter in
Rechnung gestellt.
A u s s c h l u s s
Kampfhunde/Listenhunde werden grundsätzlich nicht in die Hundebetreuung aufgenommen
Hundebetreuung mit Herz
Inh. Elke Hahn
Schubertstr. 10
35764 Sinn - Fleisbach
email: Hahn-Hundebetreuung@gmx.de
Homepage: Hahn-Hundebetreuung-mit-Herz.de
Öffnungszeiten:
montags - freitags 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr / 17.00 bis 19.00 Uhr
samstags/sonntags u. an Feiertagen nur nach Vereinbarung
Stand: 1. Juli 2022
|